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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen sind mit Absenden Ihrer Bestellung verbindlich.

1. Vertragsabschluss
Der Käufer ist an den Auftrag bei Fahrzeugen, die beim Verkäufer vorhanden sind, 10 Tage gebunden. Der Kaufvertrag ist abgeschlossen, wenn der Verkäufer die Annahme der Bestellung innerhalb dieser Zeit schriftlich bestätigt oder die Lieferung ausgeführt hat. Der Verkäufer ist jedoch verpflichtet, den Besteller/Käufer unverzüglich zu unterrichten, wenn er die Bestellung nicht annimt. Das Recht des Zwischenverkaufts oder angebotene Ware behält sich der Verkäufer vor. Sämtliche Vereinbarungen sind schriftlich festzuhalten. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Auch die Änderung dieses Schriftformerfordernisses ist schrifftlich niederzulegen.
2. Preise
Der Preis des Kaufgegenstandes versteht sich ohne Skonto und sonstige Nachlässe, sowie bei ausweisbarer Umstatzsteuer inklusieve dieser. Sollte sich nach Vertragsschluss eine Preiserhöhung vollziehen wird beim Kunden ein Rücktrittsrecht vom Kaufvertrag eingeräumt. Vereinbarte Nebenleitungen werden zusätzlich berechnet. Die Kosten für eine Anlieferung an einen anderen Ort im Bundesgebiet variiert je nach Standort und müssen deshalb auch individuell vereinbart werden. Bei Auslieferung in das Ausland können zusätzlich zu den Versandkosten Zollgebühren anfallen. Liegen zwischen Vertragsschluss und vereinbartem Liefertermin mehr als vier Monate und erhöht sich nach Vertragsschluss die gesetzliche Mehrwertsteuer, ist der Verkäufer berechtigt den Kaufpreis der Änderung um die Erhöhung der Mehrwertsteuer anzupassen. Ergibt sich dadurch eine Erhöhung des Kaufpreises um 5% oder mehr, so kann der Käufer durch schriftliche Erklärung binnen drei Wochen seit Eingang der Mitteilung über die Preiserhöhung vom Vertrag zurücktreten.
3. Zahlungen
1. Der Kaufpreis und Preise für Nebenleistungen sind bei Übergabe des Kaufgegenstandes und Aushändigung der Übersendung zur Zahlung fällig.2. Zahlungsbedingungen:Die Zahlung hat Bar zu erfolgen. Im übrigen gilt folgendes: Im Falle einer Banküberweisung muss der zu überweisende Betrag spätestens 2 Tage vor Fahrzeugübergabe auf unserem Konto eingegangen sein.3. Ansprüche des Verkäufers kann der Käufer nur dann aufrechnen, wenn die Gegenforderung des Käufers unbestritten ist oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt; ein Zurückbehaltungsrecht kann er nur geltend machen, soweit es Ansprüchen aus dem Kaufvertrag beruht.
4. Zahlung – Lieferfristen
Lieferfristen beginnen mit Vertragsabschluss. Lieferfristen und Liefertermine können verbindlich oder unverbindlich geregelt werden und sind schriftlich festzuhalten. Entsprechendes ist umseitig zu vereinbaren. Der Verkäufer ist von der Lieferung freigestellt, wenn das Fahrzeug vom Vorlieferanten nicht geliefert wird, wenn unvorhergesehen eine deutliche Preiserhöhung vom Hersteller vorgenommen wird und/oder wenn durch Gesetzesänderung ein Import wesentlich erschwert wird. Ein Schadensersatz in diesem Fall wegen Nichterfüllung ist ausgeschlossen. Der Käufer kann 6 Wochen nach Überschreitung eines unverbindlichen Liefertermins den Käufer schriftlich auffordern, binnen angemessener Frist zu liefern. Nach Ablauf dieser Frist kommt der Verkäufer in Verzug. Der Käufer ist in diesem Fall berechtigt, neben der Lieferung für jede vollendete Woche Verzug eine pauschale Verzugsentschädigung in Höhe von 0,1% des Lieferwertes zu verlangen. Dem Verkäufer bleibt das Recht vorbehalten, dem Käufer nachzuweisen, dass als Folge der Verzugs gar kein Schaden bzw. Ein wesentlich niedriger Schaden eingetreten ist. Der Käufer kann auch im Falle des Verzugs dem Verkäufer schriftlich eine angemessene Nachfrist setzen mit dem Hinweis, dass er die Abnahme des Kaufgegenstandes nach Ablauf der Frist ablehne. Nach Ablauf der Nachfrist ist der Käufer berechtigt durch schriftliche Erklärung vom Kaufvertrag zurückzutreten.Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung in Höhe des vorhersehbaren Schadens stehen dem Käufer nur zu, wenn der Verzug auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht; im ist die Schadensersatzhauftung auf 25% des eingetrenen Schadens begrenzt. Der Anspruch auf Lieferung ist in diesem Fall ausgeschlossen. Ist der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlichrechliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeiten handelt, sind Schadensersatzansprüche bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen.  War ein verbindlicher Liefertermin vereinbart oder wurde eine verbindliche Lieferfrist überschritten, kommt der Verkäufer mit Überschreitung des Liefertermins oder der Lieferfrist in Verzug. Höhere Gewalt, Aufruhr, Streik, Aussperrung sowie beim Verkäufer oder dessen Lieferanten unverschuldete Betriebsstörungen die den Verkäufer ohne eigenes Verschulden vorübergehend daran hindern, den Kaufgegenstand zum vereinbarten Termin oder innerhalb der vereinbarten Frist zu liefern, verändern die vereinbarten Termine und Fristen um die Dauer der durch diese Umstände bedingten Leistungsstörung. Führen entsprechende Störungen zu einem Leistungsaufschub von mehr als vier Monate, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten. Andere Rücktrittsrechte bleiben davon unberührt.
5.  Abnahme
Der Käufer ist verpflichtet, innerhalb von 8 Tagen nach Zugang der Bereitstellungsanzeige den Kaufgegenstand abzunehmen. Im Falle der Nichtabnahme kann der Verkäufer von seinen gesetzlichen Rechten gebrauch machen.Verlangt der Verkäufer Schadensersatz, so beträgt dieser 10% des Kaufpreises. Der Schadensersatz ist höher anzusetzen, wenn der Verkäufer einen höhren Schaden nachweist.
6. Fernabsatzverträge
1. Nach § 312b Absatz 1 BGB sind Ferabsatzverträge Verträge über die Lieferung von Waren oder über die Erbringung von Dienstleistungen, die zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationmitteln abgeschlossen werden, es sei denn, das der Vertragsabschluss nicht im Rahmen eines für den Fernabsatz organisierten Vertriebs – oder Dienstleistungssystems erfolgt. Dem Verbraucher steht, soweit er nur als Privatperson handelt, bei einem Fernabsatzvertrag ein Wiederrufsrecht nach §355 BGB von zwei Wochen zu. Nach § 312d BGB beginnt die Frist mit der Auslieferung des Fahrzeuges. Im Wiederrufsfall muss die Absichtserklärung schriftlich jedoch ohne Begründung mitgeteilt werden. Die Wiederrufsfrist beginnt ab Zugang einer schriftlichen Belehrung des Käufers zu laufen. Für die Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung.2. Lässt der Käufer das Fahrzeug während der Wiederrufsfrist zu oder nutzt es auf andere Weise, so ist der Verkäufer berechtigt im Wiederrufsfall Ersatz der entstandenen Wertminderung zu verlangen.
7. Datenschutz
Ihre Daten werden wir ausschließlich zur Abwicklung Ihrer Bestellung erfragen, speichern und verwenden, sofern Sie nicht Ihre ausdrückliche Zustimmung zu einer weiteren Verwendung gegeben haben. Unsere Datenschutzpraxis steht im Einklang mit dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) sowie dem Teledienstdatenschutzgesetz (TDDGS). Um Ihre Bestellung abwickeln und ausliefern zu können, geben wir Ihre Daten nur an den jeweils mit der Auslieferung beauftragten Lieferdienst, sowie bei Finanzierung oder Leasing an das beteiligte Finanzinstitut weiter.
8. Eigentumsvorbehalt
1. Der Kaufgegenstand bleibt, bis zum Auslgeich der dem Verkäufer aufgrund des Kaufvertrages zustehenden Forderungen, Eigentum des Verkäufers. Ist der Käufer eine juristische Person oder des öffentlichen Rechts, ein öffentlichrechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder Selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt, bleibt der Eigentumsvorbehalt auch bestehen für Forderungen des Verkäufers gegen den Käufer aus der laufenden Geschäftsbeziehung bis zum Ausgleich von im Zusammenhang mit dem Kauf zustehenden Forderungen. Auf verlangen des Käufers ist der Verkäufer zum Verzicht auf Eigentumsvorbehalt verpflichtet, wenn der Käufer sämtliche mit dem Kaufgegenstand im Zusammenhang stehenden Forderungen unanfechtbar erfüllt hat und für die übrigen Forderungen aus den laufenden Geschäftsbeziehungen eine angemessene Sicherung besteht. Während der Dauer des Eigentumsvorbehalts steht das Recht zum Besetz des Fahrzeugbriefes dem Verkäufer zu.2. Kommt der Käufer in Zahlungsverzug oder kommt er seinen Verpflichtungen aus dem Eigentumsvorbehalt nicht nach, kann der Verkäufer den Kaufgegenstand vom Käufer herausverlangen und nach Androhung mit angemessener Frist den Kaufgegenstand unter Anrechnung auf den Kaufpreis durch freihändigen Verkauf bestmöglich verwerten. Auf Wunsch des Käufers, der nur unverzüglich nach Zurücknahme des Kaufgegenstandes geäußert werden kann, wird der Zeitwert durch Gutachten des TÜV ermittelt. Der Verkäufer ist berechtigt und verpflichtet, den Kaufgegenstand zu diesem Preis zu verrechnen.3. Während der Dauer des Eigentumsvorbehalts steht das Recht zum Besitz des Fahrzeugbriefes allein dem Verkäufer zu. Der Käufer ist verpflichtet, bei der Zulassungsstelle schriftlich zu beantragen, dass der Fahrzeugbrief dem Verkäufer ausgehändigt wird.
9. Haftung
1. Hat der Verkäufer aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen nach Maßgabe dieser Bedingungen für einen Schaden aufzukommen, der leicht fahrlässig verursacht wurde, so haftet der Verkäufer beschränkt; Die Haftung besteht nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten und ist auf den bei Vertragsabschluss vorhersehbaren typischen Schaden begrenzt. Diese beschrenkung gilt nicht bei verletzung von Leben, Körper und Gesundheut. Soweit der Schaden durch eine vom Käufer für den betreffenden Schadenfall abgeschlossene Versicherung ( ausgenommen Summenversicherung) gedeckt ist, haftet der Verkäufer  nur für den etwaigen damit verbundene Nachteile des Käufers z.B. höhere Versicherungsprämien oder Zinsnachteile bis zur Schadensregulierung durch die Versicherung. Für leicht fahrlässige, durch Mängel des Kaufgegenstandes verursachte Schaden, wird nicht gehaftet.2. Unabhängig von einem Verschulden des Verkäufers bleibt eine etwaige Haftung des Verkäufers bei arglistigem Verschweigen des Mangels, aus der Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos und nach Produkthaftungsgesetz unberührt.3. Der Käufer ist verpflichtet, Schaden und Verluste, für die der Verkäufer auzukommen hat, diesem unverzüglich schriftlicht anzuzeigen.4. Ausgeschlossen ist die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Erfüllungshilfe und Betriebsangehörigen der Verkäufers für von Ihnen durch leichte Fahrlässigkeit verursachte Schäden.
10. Sachmangel
1. Ansprüche des Käufers wegen Sachmangel verjähren in einem halben Jahr ab Ablieferung des Kaufgegenstandes an den Kunden. Hievon abweichen erfolgt der Verkauf von Fahrzeugen unter Ausschluss jeglicher Sachmängelhaftung, wenn der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich –rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer ist, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt.2. Für die Abwicklung der Mängelbeseitigung gilt folgendes:a) Ansprüche auf Mängelbeseitigung hat der Käufer beim Verkäufer geltend zu machen. Bei mündlichen Anzeigen von Ansprüchen ist dem Käufer eine schriftliche Bestätigung über den Eingang der Anzeige auszuhändigen.b) Die Mängelbeseitigung muss nur im Betrieb des Verkäufers ausgeführt werden. Fremdrechnungen werden nicht erstattet!c) Ersatzteile werden Eigentum des Verkäufers.d) Wurde vom Käufer an dem Fahrzeug selber Hand angelegt verfällt mit sofortiger Wirkung alle Ansprüche gegen über dem Verkäufer.e) Der Käufer hat die Pflicht alle Wartungsintervalle die vom Hersteller vorgegeben sind einzuhalten. Nur Wartungsarbeiten können bei Fremdfirmen (Meisterbetrieben oder Vertragshändler) gegen einen Beleg durchgeführt werden. Bei nicht einhaltung verfallen alle Ansprüche gegen den Verkäufer.f) Wird das Fahrzeug nicht Sachgemäß oder für Sportzwecke genutzt verfallen mit sofortiger Wirkung alle Ansprüche gegen über den Verkäufers.g) Verschleißreperaturen wie zum Beispiel: Bremsklötze – Beläge ersetzen, Zündkerzen erneuern, Luftfilter reinigen oder erneuern, Vergaser reinigen, Keilriemen erneuern, Variorollen erneuern, Auspuffanlage erneuern, Reifen, Schläuche, Kupplungen, Kolben, Seilzüge, Birnen, Sitzbezüge erneuern, Rostbefall, Lack Verbleichung, Dichtungen undicht, Windschutzscheiben verkratzung, fallen nicht unter Sachmängel. 
11. Schiedsgutachtenverfahren
1. Führt der Betrieb das Zeichen „Meisterbetrieb der KFZ – Innung“, können die Parteien bei Streitigkeiten aus dem Kaufvertrag – mit Ausnahme über den Kaufpreis – die für den Sitz des Verkäufers zuständige Schiedsstelle für das KFZ – Gewerbe oder den Gebrauchtwagenhandel anrufen. Die anrufung muss schriftlich und unverzüglich nach Kenntnis des Streitpunktes, spätestens von Ablauf von 13 Monaten seid Ablieferung des Kaufgegenstandes, erfolgen.2. Durch die Entscheidung der Schiedsstelle wird der Rechtsweg nicht ausgeschlossen.3. Durch die Anrufung der Schiedsstelle ist die Verjährung für die Dauer des Verfahrens gehemmt.4. Das Verfahren vor der Schiedsstelle richtet sich nach deren Geschäfts – und Verfahrensordnung, die den Parteien auf Verlangen von der Schiedsstelle ausgehändigt wird.5. Die Anrufung der Schiedsstelle ist ausgeschlossen, wenn bereits der Rechtsweg beschriftet ist. Wird der Rechtsweg während eines Schiedsstellenverfahrens beschritten, stellt die Schiedsstelle ihre Tätigkeit ein.6. Das Schiedsstellenverfahren ist für den Auftraggeber kostenlos.
12. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort ist Sitz des Verkäufers. Für sämtliche gegenwärtige und zukünftige Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Vollkaufleuten einschließlich Wechsel – und Scheckforderungen ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz des Verkäufers. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluß seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Auffenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder der gewöhnliche Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Im übrigen gilt der Wohnsitz des Beklagten als Gerichtsstand.

Der Käufer erklärt sich mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die gelesen wurden und im Verkaufsraum des Verkäufers sichtbar aushängen, mit seiner Unterschrift auf dem Kaufvertrag einverstanden.